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Kontrollausschuss verzichtet auf Berufung: Geldstrafen für HSV & St. Pauli bleiben bestehen

Geldstrafen für HSV & St. Pauli bleiben abgemildert

Die Fans von St.Pauli haben allen Grund zur Freude.
Image: Die Strafen für den FC St. Pauli und den Hamburger SV bleiben bestehen.  © Getty

Wegen der Coronakrise hat der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Berufung beim DFB-Bundesgericht bezüglich der Urteile gegen die beiden Zweitligisten Hamburger SV und FC St. Pauli zurückgezogen.

Damit sind die Sportgerichts-Urteile vom 17. Januar rechtskräftig. Das gab der DFB am Freitag bekannt.

"Die Corona-Pandemie stellt eine Sondersituation dar und führt zu hohen Belastungen für viele, auch für unsere Vereine", sagte Dr. Anton Nachreiner, Vorsitzender des DFB-Kontrollausschusses. Da die Hamburger Klubs "eh schon hohe Einnahmeverluste durch die anstehenden Spiele ohne Zuschauer erleiden werden, wird der Kontrollausschuss die Berufung nicht weiterverfolgen", so Nachreiner.

Geldstrafe wegen Zuschauer-Vorkommnissen beim Derby

Das Sportgericht hatte die zuvor verhängten Geldstrafen nach den Zuschauer-Vorkommnissen beim Zweitliga-Derby am 16. September 2019 nach Einsprüchen der beiden Vereine abgemildert. St. Pauli wurde dabei mit einer Geldstrafe von 90.000 Euro belegt, de HSV wurde zu eine Geldstrafe von 140.000 Euro verurteilt.

Der Kontrollausschuss hatte am 22. Januar Berufung eingelegt, um eine Erhöhung der vom Sportgericht ausgesprochenen Geldstrafen zur erreichen.

Sport-Informations-Dienst (SID)

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