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Lizenz-Entscheidung der DFL: Alle Klubs vorerst spielberechtigt

50 Bewerber nehmen erste Hürde

Die DFL hat die Termine der Spieltage 29 bis 32 veröffentlicht
Image: Die DFL hat die erste Entscheidung im Lizenzierungsverfahren getroffen.  © Getty

Im ersten Schritt des Lizenzierungsverfahrens ist keinem Profi-Verein für die Saison 2018/19 die Spielberechtigung verweigert worden. Einige Klubs müssen aber bis Ende Mai Bedingungen erfüllen.

Alle 50 Bewerber um einen Platz im deutschen Profifußball dürfen auf ihre Startberechtigung in der kommenden Saison hoffen. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat am Dienstag in einem ersten Schritt keinem Klub die Lizenz verweigert. Einige Vereine müssen allerdings bis Ende Mai Bedingungen erfüllen, um im Falle der sportlichen Qualifikation die Spielberechtigung zu erhalten. Andere Klubs erhielten die Lizenz unter Auflagen.

Über Anzahl und Namen sowie die konkreten Bedingungen und Auflagen machte die DFL keine Angaben. Die Vereine können innerhalb einer Woche Beschwerde einlegen. Für Anfang Mai ist die zweite Entscheidung geplant.

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Bei Bedingungen: Entscheidung im Juni

Anschließend bleiben betroffenen Klubs fünf Tage Zeit, um erneut Beschwerde einzulegen. Danach findet die erste Sitzung des Lizenzierungsausschusses statt, der final über zweite Beschwerden entscheidet. Anfang Juni trifft der Ausschuss die endgültige Entscheidung über die eventuelle Erfüllung von Bedingungen und die Vergabe der Lizenz.

Die DFL ist im Lizenzierungsverfahren die erste Instanz. Sie überprüft neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Klubs auch infrastrukturelle, rechtliche, personell-administrative, medientechnische und sportliche Kriterien. Dazu zählen etwa Aspekte wie die nachhaltige Nachwuchsförderung, der Zustand der Stadien und professionelle Arbeitsbedingungen für die Medien.

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Karlsruher SC mit Stadion-Auflage

In diesem Schritt kann die DFL Bedingungen und/oder Auflagen erteilen. Die Erfüllung von Bedingungen bedeutet, dass ein Klub die Spielberechtigung erst nach dem fristgerechten Nachweis bestimmter Vorgaben zu einem gewissen Zeitpunkt erhält.

Bei Auflagen hingegen wird festgelegt, welche Vorgaben nach erteilter Spielberechtigung während der kommenden Saison eingehalten werden müssen. So wurde beispielsweise dem Drittligisten Karlsruher SC nach eigenen Angaben zur Auflage gemacht, die provisorische Südtribüne des im Umbau befindlichen Wildparkstadions bis zum 1. September zu überdachen. Da der Gemeinderat das Dach nicht genehmigt hat, bangt der Drittliga-Zweite nun um die Lizenz.

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Es verschärfe sich "nach dem negativen Bescheid der DFL mehr denn je die Situation", ließ das Präsidium wissen: "Kein Dach, kein Zweitligafußball in Karlsruhe - trotz eventueller sportlicher Qualifikation." Der Vereine werde alles in seiner "Macht Stehende tun", um die Auflage erfüllen zu können.

Sport-Informations-Dienst (SID)

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