Millionenstreit! Aubameyang gewinnt vor Gericht gegen Ex-Berater
Ex-Berater wollte Provision
22.09.2017 | 11:26 Uhr
Pierre-Emerick Aubameyang hat vor dem Oberlandesgericht Hamm einen Erfolg verbucht. Für den Wechsel des Angreifers von St. Etienne zum BVB hatte dessen Ex-Berater Carlos Arino eine Transfer-Provision gefordert.
Im Jahr 2013 wechselte der Gabuner für 13 Millionen aus Frankreich in die Bundesliga. Während der Verhandlungen wechselte der Torschützenkönig den Berater und Arino kassierte an dem Transfer nicht mit. Der Berater behauptet allerdings, dass er die Transfer-Modalitäten ausgehandelt hat und fordert eine jährliche Provision von zehn Prozent des Bruttogehalts Aubameyangs.
Sowohl der Stürmer selbst als auch der BVB sind anderer Meinung und argumentieren, dass Arino zum Zeitpunkt des Wechsels mit der Sache nichts mehr zu tun hatte. Der Durchbruch sei erst passiert, als Aubameyangs Vater die Gespräche übernahm.
Zorc zufrieden
In erster Instanz wies das Landesgericht Dortmund im Juni 2015 die Klage ab. Arino ging in Berufung. In zweiter Instanz mussten auch Aubameyang und Zorc vor Gericht erscheinen.
Ein geladener Zeuge des Klägers war allerdings keine Hilfe. Somit zog der Ex-Berater die Berufung zurück. Laut Arino-Anwalt war der Zeuge zu nervös und konnte die Fragen nicht richtig beantworten.
"Wir fühlen uns natürlich in unserer Auffassung und Position bestätigt", freute sich Zorc nach der Verhandlung. "Dass die Klägerseite nach ihren ersten eigenen Zeugen die Berufung zurückgezogen hat, ist eigentlich selbsterklärend. Wir freuen uns, dass der Sachverhalt jetzt geklärt ist."