Der Bau seines neuen Stadions bringt den SC Freiburg erhebliche juristische Schwierigkeiten ein.
Wie am Mittwoch bekannt wurde, fällte der zuständige Verwaltungsgerichtshof bereits am 2. Oktober den "unanfechtbaren Beschluss", wonach die Arena aus Gründen des Lärmschutzes während üblicher Anstoßzeiten nicht für Fußballspiele genutzt werden darf.
Verein reagiert überrascht
Laut Mitteilung des VGH betrifft dies die "täglichen Ruhezeiten zwischen 20.00 Uhr und 22.00 Uhr", die "sonntäglichen Ruhezeiten zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr" sowie die "Nachtzeit ab 22.00 Uhr". Allein in der Bundesliga könnten die Freiburger, die in der kommenden Saison in das neue Stadion umziehen wollen, nach derzeitigem Stand am Freitagabend, Samstagabend und Montagabend keine Heimspiele bestreiten und auch mögliche Sonntagsspiele um 13.30 Uhr nicht ausrichten.
Der Verein bezeichnete das Urteil "nach dem bisherigen Verlauf für uns mehr als überraschend". Für den Fortgang des Verfahrens "wird die Begründung eingehend zu prüfen sein", teilte Vorstand Oliver Leki mit. Nachfragen würden derzeit "nicht beantwortet".
Lärmwerte überschreiten zumutbare Maß
Der Ursprung der VGH-Entscheidung liegt in einer vom Regierungspräsidium Freiburg am 15. November 2018 erteilten Baugenehmigung "für die Errichtung eines Fußballstadions mit Nebenanlagen im Freiburger Stadtteil Brühl".
Dagegen beantragten mehrere Bewohner des nahe gelegenen Stadtteils Mooswald gerichtlichen Eilrechtsschutz. Der 3. Senat des VGH gab den Beschwerden der Antragsteller nun teilweise statt, weil "die in der Baugenehmigung festgelegten maximalen Lärmwerte für den Spielbetrieb in den genannten Ruhezeiten das zumutbare Maß überschreiten" würden.