RB Leipzig darf sich in den kommenden Wochen aller Voraussicht nach über einen warmen Geldregen aus der Premier League freuen. Leeds United schuldet den Sachsen weiterhin einen hohen Millionenbetrag.
Seit Monaten entwickelt sich der Fall um Jean-Kevin Augustin zu einer gerichtlichen Schlammschlacht. RB Leipzig verlieh den Offensivspieler im Januar 2020 an den damaligen Zweitligisten Leeds. Der Leihvertrag wurde zunächst über fünf Monate abgeschlossen. Beide Vereine einigten sich jedoch auf eine Kaufpflicht in Höhe von 21 Millionen Euro, die dann greift, wenn Leeds den Aufstieg in die Premier League packt.
Der LUFC stieg am Saisonende auf, überwies allerdings nie die fällige Kaufpflicht. Die Nordengländer begründeten die ausstehende Ablösesumme damit, dass die Saison aufgrund der Corona-Pandemie länger dauerte, als der Leihvertrag datiert war. Insofern würde die Klausel aus Sicht des Klubs nicht greifen.
Finales CAS-Urteil erwartet
Die FIFA entschied bereits 2021 pro Leipzig, woraufhin Leeds vor den CAS (oberster Sportgerichtshof) zog. Am heutigen Dienstag findet die Anhörung statt, anschließend entscheidet das Gericht final. Dies kann sich aber wieder über Wochen hinziehen.
Die Tendenz ist klar: RB Leipzig wird die damals vereinbarte Ablösesumme wohl in drei Raten á 7 Millionen Euro erhalten. Alles andere wäre sehr überraschend. Darüber hinaus pochen die Sachsen auf eine fünfprozentige Zinszahlung pro Rate (350.000 Euro). Geld, das der amtierende Vizemeister für die kommende Transferperiode sicherlich gebrauchen kann.
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