Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Schalke 04 wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe von 21.000 Euro verurteilt.
Bis zu 7000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember nachzuweisen wäre. Schalker Fans hatten beim Pokalspiel in Schweinfurt pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. (sid)