Die Corona-Pandemie hat die Sportwelt in den vergangenen Monaten mächtig durcheinandergewirbelt. Auch das kommende Sommer-Transferfenster bleibt davon nicht unberührt. Nun hat der DFB Anpassungen für die Wechselperiode beschlossen.
"Wegen der Corona-Krise und der daraus resultierenden Verschiebungen der Spielzeiten sind national sowie international Anpassungen der Wechselperioden erforderlich, so dass der bisherige Zeitraum (1. Juli bis 31. August 2020) aktualisiert werden musste", wird Peter Frymuth, Vizepräsident für Spielbetrieb und Fußballentwicklung, in einer Pressemitteilung des Deutschen Fußball Bundes zitiert.
Und weiter: "Diese Anpassung haben wir nun gemeinsam mit der DFL und in Abstimmung mit der FIFA vorgenommen."
Zweigeteilte & verlängerte Transferperiode
Als Ergebnis verkündet der DFB eine "zweigeteilte und verlängerte Wechselperiode. Das Transferfenster wird dementsprechend sowohl am 1. Juli 2020 für einen einzelnen Tag (Wechselperiode I.1) als auch vom 15. Juli bis zum 5. Oktober 2020 (Wechselperiode I.2) geöffnet sein", heißt es in der Mitteilung.
Die erste, eintägige Wechselperiode ist vor allem für die Registrierung bereits beschlossener Transfers mit Vertragsbeginn zum 1. Juli 2020 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt verpflichtete Spieler sind trotz möglicherweise andauernder Spielzeit 2019/20 allerdings erst für Partien der anschließenden Saison 2020/21 spielberechtigt. Dies betrifft etwa Nationalstürmer Timo Werner, der von RB Leipzig in die englische Premier League zum FC Chelsea wechselt.
UEFA empfiehlt 5. Oktober als gemeinsames Enddatum
Die zweite Phase werde aufgrund des späteren Endes der aktuellen Spielzeit in mehreren Ligen und Verbänden und des späteren Beginns der Pflichtspiele im Bereich von DFB und DFL in der Saison 2020/2021 verlängert. Damit sollen die Vereine - auch international - möglichst lange und flexibel Transfers tätigen können.
Damit folgt der DFB-Vorstand auch einer Empfehlung des UEFA-Exekutivkomitees, das alle Mitgliedsverbände dazu aufgerufen hat, den 5. Oktober 2020 als gemeinsames Enddatum für das bevorstehende Sommer-Transferfenster zu bestimmen, weil die Frist für die Registrierung von Spielern für die Gruppenphase der UEFA-Klubwettbewerbe 2020/2021 auf den 6. Oktober 2020 festgelegt wurde.