Schwere Vorwürfe gegen Alexander Zverev: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat am 7. Juli einen Strafbefehl gegen den Tennis-Olympiasieger wegen Körperverletzung beantragt
Das bestätigte das Amtsgericht Tiergarten dem SID. Demnach sehe die Staatsanwaltschaft einen "hinreichenden Tatverdacht", das Gericht müsse nun "anhand der Aktenlage" entscheiden, ob es "die Einschätzung der Staatsanwaltschaft" teilt, hieß es in der Stellungnahme am Mittwoch. Zverevs Bruder Mischa, der im Management mitwirkt, war für den SID zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Das Amtsgericht stellte klar: "Anders als bei einer regulären Anklageerhebung beantragt die Staatsanwaltschaft beim Gericht nicht zunächst die Durchführung einer Hauptverhandlung, sondern direkt die Verhängung einer Strafe im Schriftwege." Dabei kann es sich um eine Geldstrafe oder eine maximal einjährige Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, handeln. Laut RTL geht es bei der Geldstrafe um eine Summe von 480.000 Euro.
ATP sprach Zverev frei
Zverev sieht sich nicht zum ersten Mal Vorwürfen ausgesetzt. Seine Ex-Partnerin Olga Scharypowa hatte in mehreren Interviews von angeblichen gewalttätigen Übergriffen durch Zverev berichtet, der sich mit seinen Anwälten wehrte und stets seine Unschuld beteuerte. Später berichtete er von einer einstweiligen Verfügung gegen Scharypowa.
Die Spielerorganisation ATP sprach Zverev nach einer unabhängigen Untersuchung frei. Das Amtsgericht wies in seiner Mitteilung ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung für Zverev (26) hin. Angaben "zur mutmaßlich geschädigten Person" könnten "zum jetzigen Zeitpunkt" nicht mitgeteilt werden.
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