RB Leipzig bangt im Achtelfinale der Champions League um sein Heimspiel gegen den FC Liverpool. Der Tabellen-Zweite steht gehörig unter Zeitdruck.
Bis zum 8. Februar muss RB Leipzig der UEFA mitteilen, ob das Achtelfinal-Hinspiel gegen den FC Liverpool (16. Februar) in der heimischen Arena ausgetragen werden kann. Sollte das nicht möglich sein und sollte auch kein Ersatzstandort gefunden werden, wird die Partie mit 0:3 aus Sicht von RB gewertet.
Deutschland hat Fluggesellschaften mindestens bis zum 17. Februar untersagt, Personen aus Gebieten, die von Coronavirus-Mutationen betroffen sind, auf deutsches Staatsgebiet zu transportieren. Ausnahmen gelten nur für deutsche Staatsbürger oder Personen mit Wohnsitz in Deutschland.
Leipzig in Gesprächen mit der UEFA & Liverpool
Leipzig kämpft aber trotzdem um das Spiel. "Natürlich befinden wir uns in Gesprächen mit den Behörden, mit der UEFA und mit Liverpool", sagte Leipzigs Sprecher Till Müller am Dienstag. "Das beinhaltet auch, dass wir Montag einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung gestellt haben für die Einreise des Teams aus Liverpool." Der Antrag sei bei der zuständigen Bundespolizei gestellt worden.
Die UEFA erklärte indes, dass der Heimverein eine Ausnahmegenehmigung einholen müsste, falls ein Team wegen der geltenden Maßnahmen nicht einreisen könne. Bekomme der Klub eine solche Sonderregelung nicht, müsse der betreffende Verein dies der UEFA bis zum 8. Februar mitteilen.
Kann keine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden, müsse der Verein einen alternativen Austragungsort vorschlagen. Der gastgebende Klub bleibe für die Organisation des Spiels und für alle damit verbundenen Kosten verantwortlich. Sollte ein solcher Austragungsort nicht gefunden werden, werde der betreffende Klub dafür verantwortlich gemacht und das Spiel würde mit 0:3 aus Sicht der Heimmannschaft gewertet werden.