Keine Seitenwahl wegen einer Kamera-Panne: Die Verantwortlichen des VfB Stuttgart haben sich über die Schiri-Entscheidung vor dem Elfmeterschießen des Supercups echauffiert. Nun bezieht der DFB gegenüber Sky Stellung.
VfB-Coach Sebastian Hoeneß ärgerte sich neben der bitteren Niederlage auch über eine Entscheidung des Schiedsrichtergespanns um Tobias Stieler vor dem Elfmeterschießen. Ihm sei von seinem Kapitän Atakan Karazor mitgeteilt worden, dass es keine Seitenwahl gegeben habe. Es sei einfach entschieden worden, "es auf der Leverkusener Seite stattfinden zu lassen, weil eine Kamera nicht funktioniert hat". Die DFL bestätigte die defekte Kamera. Am Sonntag bezog auch Alexander Feuerherdt, Sprecher der DFB Schiri GmbH, auf Sky Nachfrage Stellung.
Das DFB-Statement im Wortlaut:
"Beim Supercupspiel zwischen Bayer 04 Leverkusen und dem VfB Stuttgart entschied der Schiedsrichter vor dem Beginn des Elfmeterschießens, das Tor, auf das die Elfmeter geschossen werden, nicht per Münzwurf zu bestimmen, sondern es selbst festzulegen. Hintergrund war, dass auf der Südseite des Stadions eine der Kameras, die zur Torlinientechnik gehören, gegen Ende des Spiels durch einen technischen Defekt ausgefallen war. Das erklärte der Unparteiische auch den beiden Mannschaftskapitänen vor dem Elfmeterschießen.
Die Torlinientechnik wird zum einen zur Feststellung eingesetzt, ob der Ball die Torlinie zwischen den Pfosten vollständig überquert hat. Zum anderen werden die Torlinienkameras bei Strafstößen und im Elfmeterschießen vom Video-Assistenten auch zur Überprüfung genutzt, ob der Torwart im Falle eines von ihm abgewehrten Schusses womöglich im Moment der Ausführung die Torlinie vorzeitig mit beiden Füßen verlassen hatte.
Nachdem dem Schiedsrichter in Leverkusen der Ausfall einer Kamera auf der Südseite mitgeteilt worden war, entschied er, auf den Münzwurf zur Bestimmung des Tores, auf das geschossen wird, zu verzichten und das Elfmeterschießen auf der Nordseite stattfinden zu lassen. Dort funktionierten alle Kameras einwandfrei. Der Grund für diesen Beschluss war, dass es bei etwaigen knappen Entscheidungen im Elfmeterschießen (Tor/kein Tor, Torwart ggf. mit beiden Füßen vorzeitig vor der Torlinie) die Möglichkeit geben sollte, auf sämtliche Kameras der Torlinientechnik zurückzugreifen."
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