Das Landgericht (LG) Dortmund hat die FIFA zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 150.000 Euro verpflichtet. Der Grund: Die neuen Spielervermittlerregeln (FFAR) des Weltverbandes.
"Von außerhalb Deutschlands ansässigen Spielervermittlern fordert die Schuldnerin hingegen weiter die Abgabe der Unterwerfungserklärung gemäß Art. 4 Abs. 2 FFAR, ohne danach zu differenzieren, ob diese in Deutschland und der EU tätig sind", heißt es in einem Beschluss, der dem kicker vorliegt.
"Soweit sie dies gegenüber nicht in Deutschland ansässigen Spielervermittlern noch immer macht, stellt diese Praxis weiterhin eine Zuwiderhandlung gegen die sich aus dem Urteil des Landgerichts Dortmund vom 24.05.2023 ergebende Verpflichtung (dort Ziffer 1. i) des Urteilstenors dar."
Noch ist die Sache allerdings nicht erledigt, da die FIFA Berufung eingelegt hat. Das LG Dortmund hatte jüngst bereits den DFB mit einem Zwangsgeld in Höhe von 150.000 Euro belegt.
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