Der 1. FC Köln erwägt nach dem Dortmunder Videobeweis-Tor und der darauf folgenden Klatsche Protest einzulegen und eine Neuansetzung der Partie zu beantragen. Der strittige Treffer zum 2:0 wäre nicht die erste Tor-Entscheidung, die noch ein Nachspiel hat.
Karlsruhe vs. 1860 (1997): Dundees Tor schreibt Geschichte
Am 2. Spieltag der Saison 97/98 gab es ebenfalls Streit um ein Tor nach vorzeitigem Pfiff. KSC-Profi Sean Dundee traf in der 88. Minute zum 2:2-Ausgleich. Die Crux: Schiedsrichter Michael Malbranc hatte das Spiel unmittelbar vor dem Torschuss mit einem Pfiff unterbrochen, gab das Tor anschließend aber trotzdem.
Der Referee gab im Nachgang an, er habe "die Wahrnehmung gehabt, erst nach dem Tor gepfiffen zu haben". Da aber die Fernsehaufnahmen den Pfiff 0,6 Sekunden vor dem Torschuss belegten, setzte der DFB ein Wiederholungsspiel an. Dazu kam es jedoch nie, weil die FIFA das Urteil eigenmächtig kippte. Die Begründung: Es habe sich um eine Tatsachenentscheidung gehandelt. Nach dem Vorfall pfiff Malbranc nie wieder ein Bundesliga-Spiel.
FC Bayern vs. Nürnberg (1994): Helmers Phantomtor
Auch die Bayern profitierten in den 90ern von einer krassen Fehlentscheidung - 1994 im Bundesliga-Duell mit dem Club. Thomas Helmer schoss nach undurchsichtiger Situation im Strafraum in der 26. Minute auf das Nürnberger Tor. Der Ball rollte am linken Pfosten vorbei. Das Schiedsrichter-Gespann aus Linienrichter Jablonski und Referee Osmers entscheidet zur Verwunderung der Zuschauer dennoch auf Tor. Die Bayern gewinnen am Ende 2:1.
Der DFB erklärt das Tor anschließend für ungültig und lässt das Spiel neu ansetzen. Es habe keine Tatsachenentscheidung vorgelegen, begründete der Verband seine Entscheidung. Der Grund: Schiedsrichter Osmers hatte per Blickkontakt auf den Wink seines Linienrichters auf Tor entschieden. Dieser habe aber eine vorherige Spielsituation bewertet. Dass sich der Spielleiter nicht im Detail erkundigte, wertete der DFB als entscheidenden Regelverstoß. Im Nachholspiel schoss der Rekordmeister den Club dann mit einem 5:0 ab.
Hoffenheim - Leverkusen (2013): Kießling und das Außennetz
19 Jahre später rieben sich auch die Zuschauer in Sinsheim verwundert die Augen. Bayers Stefan Kießling erzielt das 2:0 gegen die TSG, doch der Ball gelangt durch ein Loch im Außennetz ins Tor. Schiedsrichter Felix Brych gibt das Tor, das Spiel endet 2:1 für Leverkusen.
Alles Proteste der Hoffenheimer nützen nichts. Der DFB lehnt ein Wiederholungsspiel ab. Auch hier wird mit der Tatsachenentscheidung argumentiert.
Und wie stehen die Chancen für Köln?
Die historischen Beispiele sind nur bedingt auf den aktuellen Fall übertragbar. Eine Tatsachenentscheidung mit Videobeweis gab es noch nie.
Nach Informationen von Sky Sport hätte Schmadtkes angekündigter Einspruch des "Effzeh" gegen die Spielwertung aber so gut wie keine Chance. Hintergrund ist eine Regel der Regelhüter FIFA, das sogenannte IFAB. Darin heißt es: "Ein Spiel ist nicht ungültig aufgrund falscher Entscheidungen, die den Videoassistenten betreffen." Das heißt: Weil der Videoschiedsrichter involviert war, kann es rechtlich kein Wiederholungsspiel geben.
Was war überhaupt im Detail passiert? Beim Treffer zum 0:2 hatte Kölns Torhüter Timo Horn den Ball nach einer Flanke fallen gelassen und Sokratis eingeschoben. Schiedsrichter Patrick Ittrich gab das Tor nach Rücksprache mit dem Video-Assistenten. Der Kritikpunkt der Kölner: Der Schiedsrichter hatte schon abgepfiffen, bevor der Schuss von Sokratis die Torlinie überquerte.