Vierter Wechsel? UEFA fordert neue Regeln bei Gehirnerschütterungen

Vertonghen-Verletzung als Negativbeispiel 

Von Nicolai Ecker

Image: Jan Vertonghen erlitt im Halbfinale der Champions League eine Gehirnerschütterung und sollte trotzdem weiterspielen.

Die UEFA will zum Schutz der Spieler den Umgang mit Gehirnerschütterungen überdenken. Dafür sollen sogar Regeln geändert werden.

Gehirnerschütterungen sind ein Problem im Fußball. Wenn ein Spieler trotz der Diagnose weiterspielt, riskiert er gesundheitliche Folgen. UEFA-Präsident Aleksander Ceferin will deswegen über Änderungen nachdenken. "Das UEFA-Exekutivkomitee bittet FIFA und IFAB, die aktuelle Vorgehensweise bei Gehirnerschütterungen zu überprüfen und über mögliche Regeländerungen bei den Auswechslungen nachzudenken", so der 51-Jährige.

Vertonghen-Verletzung als Negativbeispiel

Nach der aktuellen Regelauslegung, verlangt die FIFA bei Verdacht auf eine Gehirnerschütterung eine dreiminütige Spielpause und die Zustimmung des Mannschaftsarztes, dass der Spieler weitermachen darf. Die UEFA sieht dies allerdings kritisch, da der Mannschaftsarzt nie neutral sei.

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Als aktuellstes Beispiel dient die Verletzung von Tottenhams Jan Vertonghen im Halbfinal-Hinspiel der Champions League gegen Ajax Amsterdam. Nach einer längeren Behandlungspause kehrte der Verteidiger zurück auf den Platz. Nur wenige Augenblicke später konnte sich Vertonghen kaum mehr auf den Beinen halten und musste mit Hilfe in die Kabine gebracht werden.

Vorübergehende oder vierte Auswechslung

Damit die Spieler solchen Risiken nicht mehr ausgesetzt sind, bringt die UEFA nun eine vorübergehende oder vierte Auswechslung ins Spiel. Demnach soll bei einem Verdacht auf Gehirnerschütterungen der Spieler von einem neutralen Arzt untersucht werden. Währenddessen könnte dann ein Ersatzspieler für ihn einspringen. Ist alles okay, könnte der Wechsel rückgängig gemacht werden und würde auch nicht aufs Wechselkontingent angerechnet werden. Außerdem wird überlegt, bei Kopfverletzungen einen zusätzlichen Wechsel zu gestatten.

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