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Formel 1: Motoren, Budgetobergrenze, Alonso-Strafe: F1-Komission mit weiteren Änderungen

Motoren, Budget, Alonso-Fall: Formel 1 überrascht mit Regel-Änderungen

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Noch mehr Action, noch mehr Spektakel: Das neue Sprint-Format bietet einiges für die Fans. Aber auch Risiken für die Teams.

Die Formel 1 hat neben dem neuen Sprint-Format eine Reihe weiterer Änderungen am Reglement vorgenommen. Das betrifft unter anderem die Anzahl der erlaubten Antriebseinheiten sowie die Causa Alonso in Jeddah.

Die Formel 1 kehrt in Baku aus der Frühlingspause zurück und bringt gleich ein paar Änderungen mit. Neben den viel beachteten Anpassungen beim Sprint hat die F1-Kommission unter der Leitung von FIA Single-Seater Director Nikolas Tombazis und F1-Boss Stefano Domenicali in Abstimmung mit den Teams eine Reihe weiterer Regeländerungen vorgenommen und durch den World Motor Sport Council bestätigen lassen.

+++ Alle Infos zum Großen Preis von Aserbaidschan gibt es hier +++

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Die Sprint-Revolution in der Formel 1 kommt. Bereits am Wochenende in Baku wird es das neue Sprint-Qualifying geben. Das sagt Sky Kommentator Sascha Roos dazu.

Die wohl wichtigste Regeländerung beschäftigt sich mit den technischen Komponenten der Formel-1-Boliden. Ab sofort dürfen die Rennställe 2023 und 2024 insgesamt jeweils vier Motoren, MGU-Hs, MGU-Ks und Turbolader straffrei nutzen. Zuvor lag das Limit bei drei Einheiten. Wird diese Zahl überschritten, gibt es eine Gridstrafe für den betroffenen Fahrer. Bereits in dieser frühen Phase der Saison fahren schon acht von 20 Fahrern mit ihrem zweiten Verbrennungsmotor. Ohne die Anpassung hätte schon früh in der Saison eine Welle an Strafversetzungen gedroht.

Causa Alonso präzisiert

In bester Erinnerung dürfte den Formel-1-Fans noch das Hickhack um die Strafe von Fernando Alonso beim Großen Preis von Saudi-Arabien sein. Der Spanier durfte am Ende seinen dritten Platz zwar behalten, drohte diesen aber zwischenzeitlich zu verlieren, weil er eine Fünf-Sekunden-Strafe nicht ordnungsgemäß absitzte. Ein Mechaniker setzte den Wagenheber damals zu früh an. Es entstand eine Diskussion darüber, ob das schon als Arbeit am Auto zu werten ist.

In diesem Falle hat die FIA nun nachgeschärft und Artikel 54.4c in den Sporting Regulations präzisiert. Bisher stand dort: "Solange ein Fahrzeug aufgrund einer Strafe gemäß Artikel 54.3a) oder 54.3b) in der Boxengasse steht, darf daran für die Dauer der Strafe nicht gearbeitet werden." Was als Arbeit zählt, stand nicht dabei. Das hat sich nun geändert. "In diesem Zusammenhang gilt das Berühren des Fahrzeugs oder des Fahrers mit der Hand oder mit Werkzeugen oder Geräten als Arbeit", heißt es nun in besagtem Artikel.

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Außerdem öffnet die Pitlane nun bereits zehn Minuten früher und ist damit 50 statt der gewohnten 40 Minuten geöffnet. Diese Zeit soll laut FIA für die "Präsentation der Fahrer vor den Fans genutzt werden".

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Mehr Geld für Nachhaltigkeitsprojekte

Eine weitere Änderung, die die Kommission verabschiedet hat, dürfte vor allem die Buchhaltungen der F1-Teams interessieren, denn sie hat mit der Budgetobergrenze zu tun. "Bestimmte Kosten für Nachhaltigkeitsinitiativen werden von der Kostenobergrenze ausgenommen", heißt es im FIA-Statement. "Diese Ausnahmen betreffen u. a. Kosten im Zusammenhang mit der Installation nachhaltiger Infrastrukturen, der Prüfung und Überwachung des CO2-Fußabdrucks von Wettbewerbern, Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen, die sich für die Förderung ökologischer Nachhaltigkeitsprojekte einsetzen, und Programme zum Ausgleich von Kohlenstoffemissionen."

Mehr zum Autor Max Georg Brand