Schon um 16:00 Uhr beginnt am Mittwoch das letzte Gruppenspiel der DFB-Elf gegen Südkorea (ab 15:45 Uhr auf Sky Sport UHD und im Liveticker auf skysport.de). Für viele Arbeitnehmer und Chefs eine Herausforderung. Sky Sport beantwortet die wichtigsten Fragen.
Darf ich auf der Arbeit den Livestream gucken?
Wer während der Arbeitszeit Fußball im Livestream verfolgt, der mindert seine Aufmerksamkeit und damit seine Arbeitsleistung. Solch ein Verhalten kann zu einer Abmahnung - und im schlimmsten Fall sogar zu einer "außerordentlichen fristlosen Kündigung" führen, wie Arbeitsrechts-Expertin Ulrike Wech bei skysport.de erklärt: "Grundsätzlich sind keine Fremdbeschäftigungen während der Arbeitszeit erlaubt", so die Rechtsanwältin.
Darf ich den Liveticker verfolgen?
Wenn die private Internetnutzung am Arbeits-PC vom Arbeitgeber grundsätzlich erlaubt wurde, dann ja. Sonst droht auch hier eine Abmahnung.
Darf ich das Spiel im Radio hören?
Auch hier kann von einer erhöhten Ablenkung des Arbeitnehmers ausgegangen werden, die sich auf die Arbeitsleistung auswirkt. "Ein 90-minütiges Fußballspiel mit Pause und möglicherweise anschließender Jubelfeier lässt sich auch im Radio mit der Arbeit nicht vereinbaren." Deswegen darf der Arbeitgeber das Mithören der Live-Reportage untersagen - auch, wenn es sonst im Betrieb toleriert wird, dass während der Arbeit Radio gehört wird.
Kann mein Chef mir verbieten, im Fußball-Trikot ins Büro zu kommen?
Das Deutschland-Trikot ist tabu, wenn bestimmte Dresscodes im Betrieb gelten. "Wenn es keinen Kundenkontakt gibt oder eine Dienst- bzw. Schutzkleidung getragen werden muss, spricht nichts dagegen." Grundsätzlich kann der Arbeitgeber aber Vorgaben zur Dienstkleidung machen.
Darf ich früher gehen, um rechtzeitig zum Anpfiff zu Hause zu sein?
In Absprache mit dem Chef, kann man am Mittwoch früher Schluss machen und - zum Beispiel - Überstunden abbauen. Wer in Gleitzeit arbeitet, kann auch einfach früher beginnen und damit den Feierabend vorverlegen. Einfach so früher abhauen, kann schwere Konsequenzen haben. "Wird die verkürzte Arbeitszeit nicht kenntlich gemacht, sondern durch den Arbeitgeber unwissentlich abgerechnet und ausgezahlt, handelt es sich um einen sogenannten Arbeitszeitbetrug", erklärt Anwältin Ulrike Wech. Auch hier muss mit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung gerechnet werden.
Kommt es am Mittwoch zum Stau, weil alle um 15 Uhr Schluss machen?
Den Autokorso nach dem Spiel kennt man. Möglicherweise könnte es aber schon vorher zu einer Blech-Kolonne vor dem Anpfiff kommen, wenn in Stadtgebieten viele Tausend Arbeitnehmer gleichzeitig versuchen, noch vor dem Anstoß zu Hause zu sein. Ein vorgezogener Berufsverkehr zwischen 15 und 16 Uhr? Bei der Polizei München hält man ein solches Szenario für den Mittwochnachmittag zumindest für möglich...