Wegen Dopingsperre: Pechsteins Verfassungsbeschwerde erfolgreich
Wende im Fall Pechstein: Seit mehr als einem Jahrzehnt kämpft die Eisschnellläuferin um Entschädigung für eine Dopingsperre - bislang weitgehend vergeblich. Aber jetzt ist der Weg frei dafür, dass doch noch ein deutsches Zivilgericht ihre Forderungen prüft.
Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein bekommt doch noch eine Chance, wegen ihrer zweijährigen Dopingsperre Schmerzensgeld und Schadenersatz durchzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hob ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2016 auf, wie es am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Pechsteins Prozess gegen die Internationale Eislauf-Union (ISU) um eine Entschädigung in Millionenhöhe kann damit vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) fortgesetzt werden. Der Ausgang ist aber nach wie vor völlig offen. (Az. 1 BvR 2103/16)
Die fünfmalige Olympiasiegerin war im Februar 2009 vom Welt-Eislauf-Verband wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt worden. Pechstein bestritt jegliches Doping. Spätere intensive Untersuchungen ermittelten eine vom Vater vererbte Blutanomalie als Grund ihrer erhöhten Werte. Seitdem verklagt die heute 50-Jährige den Weltverband.
Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte die Strafe für Pechstein bestätigt. Dagegen hatte sich die Sportlerin zunächst erfolglos vor den Schweizer Bundesgerichten gewehrt. Außerdem erhob sie Klage bei den deutschen Zivilgerichten. Das OLG München hatte 2015 in einem Zwischenurteil entschieden, dass sie diesen Weg auch grundsätzlich beschreiten könne, weil eine getroffene Schiedsvereinbarung nichtig sei. Der BGH hatte dann aber geurteilt, dass die Klage insgesamt unzulässig sei. Dieses Urteil ist mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts nun gegenstandslos geworden.
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