CL-Deadline für Bayern, BVB & Co. läuft heute ab
03.09.2024 | 19:37 Uhr
Die 36 teilnehmenden Klubs haben nicht mehr viel Zeit, um ihre Kaderlisten für die Champions League einzureichen. Die Uhr tickt.
Schon bald geht es mit der neuen Champions League los. Am 17. September gehen die ersten Partien der reformierten Königsklasse über die Bühne. Aber welche Spieler werden dann auf dem Platz stehen?
Das bestimmen die 36 teilnehmenden Mannschaften. Und dafür haben auch die deutschen Klubs FC Bayern, Borussia Dortmund, Bayer 04 Leverkusen, RB Leipzig und VfB Stuttgart nicht mehr viel Zeit.
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch endet um 0 Uhr die Frist, um die Spielerliste bei der UEFA einzureichen. Diese muss die Rückennummer, das Geburtsdatum und die Nationalität enthalten und vom jeweiligen Nationalverband überprüft und validiert worden sein. Außerdem muss eine Bestätigung des Vereinsarztes vorliegen, die die vorgeschriebene medizinische Untersuchung eines jeden Spielers bestätigt.
Mit der Abgabe der Spielerliste sind in der Folge keine Änderungen mehr für den CL-Kader möglich - auch wenn das Transferfenster in einigen Ländern noch geöffnet sein sollte und neue Spieler zum Team dazustoßen. Diese Akteure könnten nicht im Nachhinein noch für die Königsklasse registriert werden.
Auf dieser sogenannten "Liste A" dürfen nicht mehr als 25 Spieler stehen, von denen mindestens zwei Torhüter sein müssen.
Mindestens acht dieser 25 Plätze sind ausschließlich mit "lokal ausgebildeten Spielern" zu besetzen - und kein Verein darf mehr als vier "verbandsausgebildete Spieler" unter diesen acht Plätzen haben. Wenn ein Verein weniger als acht "lokal ausgebildete Spieler" in seinem Kader hat, wird die Höchstzahl der Spieler auf der "Liste A" entsprechend reduziert.
Eine Anpassung des Kaders dürfen die Klubs erst nach der Ligaphase vornehmen. Vor der K.-o.-Runde können die Vereine bis zum 6. Februar 2025, 0 Uhr maximal drei neue Spieler melden.
Dabei dürften alle oder ein Teil der drei Spieler im laufenden Königsklassen-Wettbewerb - auch in der Europa League oder Conference League - bereits für einen anderen Verein eingesetzt worden sein.
Die Obergrenze von 25 Spielern auf der "Liste A" bleibt davon unberührt, ebenso wie das Kontingent von acht "lokal ausgebildeten Spielern".
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