Bundesliga: Borussia Dortmund muss für Anfeindungen bezahlen

Fans verspotteten erneut Dietmar Hopp

Die Anhänger von Borussia Dortmund präsentieren Banner mit Dietmar Hopp.
Image: Die Anhänger von Borussia Dortmund präsentieren Banner mit Dietmar Hopp.  © Imago

Nach den erneuten Anfeindungen gegen Dietmar Hopp ist Borussia Dortmund für das Fehlverhalten seiner Anhänger hart bestraft worden.

Der BVB muss eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro zahlen. Zudem verhängte das Sportgericht des DFB eine Auswärtssperre auf Bewährung: Sollte sich das Fehlverhalten der BVB-Fans wiederholen, muss Dortmund bis 2022 bei Bundesligaspielen in Hoffenheim auf die eigenen Fans verzichten.

"Wir waren bemüht, ein Urteil zu finden, das sehr spezifisch auf die Situation bei Spielen von Hoffenheim gegen Dortmund abzielt", sagte der Sportgerichtsvorsitzende Hans E. Lorenz: "Ob es zum Teilausschluss kommt, ist fraglich. Wenn es nach uns geht, kommt es nicht dazu. Eine Bewährungsstrafe ist erzieherisch meist wirkungsvoller, als wenn man gleich die Maßnahme anordnet."

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Der BVB wird zudem dazu verpflichtet, bis zum Ende der Saison 2021/2022 bei Spielen in Sinsheim mindestens 50 qualifizierte Ordnungskräfte aus den eigenen Reihen einzusetzen. Für die BVB-Fans gilt im gleichen Zeitraum ein Fahnenverbot.

Massive Beleidigungen beim Gastspiel

Hopp war während des Spiels der TSG gegen den BVB am 22. September (1:1) aus dem Dortmunder Fanblock heraus massiv beleidigt worden. Der Tiefpunkt war ein riesiges, offenbar kurz vorher zusammengesetztes Banner, auf dem das Gesicht des 78-Jährigen in einem roten Fadenkreuz zu sehen war. Angeklagt wurde Dortmund zudem wegen drei weiteren, diffamierenden Spruchbändern sowie der Sachbeschädigung in den Sanitärbereichen des Gästeblocks (rund 5000 Euro Schaden).

Bundesliga: Hoffenheim-Mäzen Hopp zeigt BVB-Fans an
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Hoffenheim-Mäzen Dietmar Hopp will sich die Anfeindungen gegen seine Person nicht mehr gefallen lassen und hat daher nun Anzeige gegen 32 Fans von Borussia Dortmund erstattet.

Lorenz betonte, dass er in solchen Fällen einen Spielabbruch für richtig halte. "Man braucht den Mut zu unpopulären Entscheidungen", sagte der frühere Mainzer Richter. Er würde sich wünschen, dass die Verbände die Schiedsrichter entsprechend anweisen würden.

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Die BVB-Fans, für die der Klub haftet, sind Wiederholungstäter. Die Dortmunder Südtribüne war im Februar 2017 in einem recht ähnlichen Fall sogar gesperrt worden. Das DFB-Präsidium hatte aber beschlossen, dass Kollektivstrafen zumindest vom Kontrollausschuss nicht mehr beantragt werden sollen. Am 7. Dezember soll die Fanproblematik erneut diskutiert werden. (sid)