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Bundesliga News: DFB-Sportgericht weist Einspruch von Freiburg zurück

Nach Bayerns Wechselfehler: Freiburg-Einspruch abgewiesen!

Der FC Bayern muss um die drei Punkte aus dem Freiburg-Spiel zittern.
Image: Der FC Bayern darf die drei Punkte aus dem Freiburg-Spiel behalten.  © Imago

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Einspruch des SC Freiburg gegen die Wertung des Bundesligaduells mit dem FC Bayern im Einzelrichterverfahren zurückgewiesen.

Der 4:1-Erfolg von Spitzenreiter Bayern München gegen den SC Freiburg hat trotz des Wechselfehlers auch nach juristischer Prüfung Bestand. Das Sportgericht des DFB wies den Einspruch der Breisgauer am Freitag ab.

Fehler kann "nicht Bayern angelastet werden"

Gemäß Urteilsbegründung könne der schuldhafte Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers nicht den Bayern angelastet werden, sondern gehe auf ein "schuldhaftes Fehlverhalten" des Schiedsrichters zurück.

Der SC Freiburg legt gegen die Entscheidung des Einzelrichterurteils des DFB-Sportgerichts keinen Einspruch ein. Das teilte der Klub offiziell mit.

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"Zunächst gehen wir davon aus, dass alle Spieler des FC Bayern spielberechtigt waren", sagte Stephan Oberholz (Leipzig) als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts: "Ungeachtet dessen reicht der allenfalls geringfügige, hinter dem Fehlverhalten der Schiedsrichter zurücktretende Verschuldungsbeitrag der Bayern auch unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit nicht aus, um die gravierende Rechtsfolge einer Spielumwertung zu rechtfertigen."

Ist die Abweisung des Einspruchs richtig? Stimmt ab!

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Freiburg hatte seinen Einspruch damit begründet, dass Bayern München während einer Auswechselphase in der 86. Minute kurzzeitig zwölf statt der erlaubten elf Mann auf dem Platz gehabt und damit gemäß Paragraph 17 Absatz zwei ein zu diesem Zeitpunkt nicht spiel- oder einsatzberechtigter Spieler mitgewirkt habe. Kingsley Coman hatte bei einem Doppelwechsel nicht rechtzeitig den Platz verlassen.

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Oberholz beruft sich in der Urteilsbegründung Auf Regel drei der Fußballregeln, wo die Pflichten des Schiedsrichterteams beim Auswechselvorgang klar definiert sind. "Ihren Prüfpflichten hinsichtlich Spieleranzahl und Mannschaftsstärke sind sie nicht nachgekommen. Schließlich hat der Unparteiische die Begegnung fortgesetzt, ohne dabei erneut auf die zulässige Anzahl an Spielern zu achten", meinte Oberholz.

SID

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