DFL: Alle Vereine der 1. und 2. Bundesliga erhalten die Lizenz
DFL erteilt allen 36 Profiklubs die Lizenz
Sport-Informations-Dienst (SID)
14.07.2020 | 11:41 Uhr
Trotz der Coronakrise haben alle 36 Klubs der Fußball-Bundesliga und 2. Bundesliga die Lizenz für die kommende Saison erhalten. Dies teilte die Deutsche Fußball Liga (DFL) am Montag mit.
Die Überprüfung finanzieller Kriterien war dabei nach den Beschlüssen der DFL-Mitgliederversammlung vom 31. März für dieses Jahr ausgesetzt worden. Im Zuge des Lizenzierungsverfahrens seien sportliche, rechtliche, personell-administrative, infrastrukturelle und medientechnische Kriterien gemäß DFL-Lizenzierungsordnung überprüft worden, teilte die DFL mit.
Keine Überprüfung der Liquidität
Die Mitgliederversammlung der DFL hatte am Ende März beschlossen, im Lizenzierungsverfahren für die kommende Spielzeit bei den Vereinen auf die Überprüfung der Liquidität zu verzichten, da die Unterbrechung des Spielbetriebs aufgrund der Coronakrise viele Klubs vor ernsthafte Schwierigkeiten stellt.
Die DFL-Regeänderungen zur Saison 2020/2021
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Image: Spielfeld: Die Torpfosten und die Querlatte dürfen die vier Grundformen quadratisch, rechteckig, rund oder elliptisch auch kombinieren. © DPA pa -
Image: Spielausgang: Verwarnungen und Ermahnungen werden nicht auf das Elfmeterschießen übertragen. Das heißt, dass ein Spieler, der sowohl während des Spiels als auch während des Elfmeterschießens verwarnt wird, nicht des Feldes verwiesen wird. © DPA pa -
Image: Abseits: Ein absichtliches Handspiel eines verteidigenden Spielers gilt bei einer Abseitsstellung als absichtliche Aktion. Wenn der Spieler mit einem absichtlichen Handspiel den Ball zu einem Angreifer weiterleitet, ist das Abseits aufgehoben. © Imago -
Image: Handspiel: Die Grenze zwischen Schulter und Arm verläuft (bei angelegtem Arm) unten an der Achselhöhle. (Quelle: IFAB) -
Image: Handspiel: Ein unabsichtliches Handspiel durch einen Spieler des angreifenden Teams wird nur geahndet, wenn es unmittelbar vor einem Tor oder einer klaren Torchance erfolgt. © DPA pa -
Image: Unsportliches Betragen: Ein Torhüter ist bei einer unzulässigen zweiten Ballberührung nach einer Spielfortsetzung (Abstoß, Freistoß etc.) zu verwarnen oder des Feldes zu verweisen, selbst wenn er den Ball mit der Hand/dem Arm berührt. © Imago -
Image: Unsportliches Betragen: Ein Torhüter ist bei einer unzulässigen zweiten Ballberührung nach einer Spielfortsetzung (Abstoß, Freistoß etc.) zu verwarnen oder des Feldes zu verweisen, selbst wenn er den Ball mit der Hand/dem Arm berührt. © Imago -
Image: Unsportliches Betragen: Ein Spieler, der bei einem Schiedsrichterball den Mindestabstand von 4 Metern nicht einhält, ist zu verwarnen. © Imago -
Image: Unsportliches Betragen: Wenn der Schiedsrichter nach einem Vergehen, das einen aussichtsreichen Angriff verhindert oder unterbunden hat, auf Vorteil entscheidet oder einen schnell ausgeführten Freistoß zulässt, wird keine Verwarnung ausgesprochen. © DPA pa -
Image: Strafstoß: Ein Vergehen des Torhüters wird nicht geahndet, wenn der Ball nicht ins Tor geht oder von einem oder beiden Pfosten und/oder der Latte zurückprallt (ohne Berührung), es sei denn, das Vergehen hat den Schützen eindeutig gestört. © Imago -
Image: Strafstoß: Beim ersten Vergehen wird der Torhüter ermahnt, bei jedem weiteren Vergehen verwarnt. © Imago -
Image: Strafstoß: Bei einem gleichzeitigen Vergehen des Torhüters und des Schützen wird nur der Schütze bestraft, da das Vergehen des Torhüters meist auf das unzulässige Antäuschen des Schützen zurückzuführen ist. © DPA pa -
Image: VAR-Protokoll: Der Schiedsrichter muss das TV-Zeichen für eine VAR-Konsultation (''VAR-only review'') nur einmal anzeigen. © DPA pa
Die nächste Prüfung der finanziellen Kriterien findet erst während der kommenden Spielzeit 2020/21 statt, alle 36 Klubs der Bundesliga und der 2. Liga müssen die notwendigen Unterlagen spätestens bis zum 15. September bei der DFL einreichen.
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