Wegen unsportlichen Verhaltens der Fans
23.01.2018 | 22:34 Uhr
Dynamo Dresden ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt worden.
Bei den Liga-Partien bei Darmstadt 98 (24. September 2017), beim 1. FC Heidenheim (1. Oktober 2017), gegen den 1. FC Kaiserslautern (20. November 2017) sowie gegen Erzgebirge Aue (3. Dezember 2017) hatten Dynamo-Fans Pyrotechnik abgebrannt.
Bei zwei dieser vier Begegnungen führte dies auch zur Unterbrechung beziehungsweise Verzögerung des Spiels. Bis zu 6000 Euro der Geldstrafe kann der Klub für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.