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FC Barcelona fährt ohne Auswärtsfans zu Roter Stern Belgrad

Nach Fan-Eklat: UEFA bestraft Barcelona hart

Der FC Barcelona muss in der Champions League auf seine Auswärtsfans verzichten.
Image: Der FC Barcelona muss in der Champions League auf seine Auswärtsfans verzichten.  © Imago

Der FC Barcelona darf wegen eines Fan-Transparentes mit Bezug zum Nationalsozialismus für das nächste Auswärtsspiel in der Champions League keine Karten an seine Anhänger verkaufen.

Zudem muss der Club 10.000 Euro Strafe zahlen, wie die Europäische Fußball-Union (UEFA) mitteilte. Der Ticket-Bann tritt für die Partie bei Roter Stern Belgrad am 6. November in Kraft.

Das Banner war am Donnerstag voriger Woche bei der 1:2-Niederlage bei der AS Monaco im Block der Auswärtsfans aufgehängt. Darauf stand: "Flick heil" - der frühere Bundes- und FC-Bayern-Trainer Hansi Flick ist seit dieser Saison Coach des FC Barcelona. Die Parole "Sieg heil" war ein gängiger Gruß der Nationalsozialisten, das Banner hatte daher Aufsehen und Kritik ausgelöst.

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Bewährungsfrist lief noch nach weiterem Verstoß

Die UEFA verwies in ihrer Mitteilung auf einen weiteren Verstoß, der am 17. April geahndet worden war. Im Viertelfinal-Hinspiel gegen Paris Saint-Germain war im Fan-Block der Hitlergruß gezeigt worden, als Konsequenz aus diesem und weiterem Fehlverhalten beim Spiel wurde bereits ein Verbot des Verkaufs von Fan-Tickets für das nächste Auswärtsspiel verhängt. Allerdings war die Strafe für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt, dagegen wurde nun verstoßen. Die Bewährungsfrist beginnt jetzt erneut, bei einem erneuten Vorfall binnen des kommenden Jahres folgt wieder ein Verbot für den Verkauf von Eintrittskarten für ein Auswärtsspiel.

Der FC Barcelona hatte zuletzt betont, er lehne jede Art der Verherrlichung von Gewalt ab und setze sich wie in seiner Satzung festgelegt für den Schutz und die Förderung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen ein. Die Personalien der beteiligten Fans waren laut Club nicht aufgenommen worden. In Spanien ist es nicht strafbar, Nazi-Symbole oder Anspielungen auf solche Symbole öffentlich zu zeigen.

dpa

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