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Im Sky Interview: DFB-Richter Hans E. Lorenz spricht über die BVB-Bestrafung

DFB-Richter Lorenz: "Es droht mit Sicherheit kein Fan-Ausschluss"

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Der Oberste Richter des DFB Hans Lorenz begründet den Ausschluss der Dortmund-Fans in Hoffenheim (Dauer: 1:41 Min.).

Der oberste Richter des DFB, Hans E. Lorenz, äußert sich zu den Protesten in der Bundesliga. Dabei erklärt der 69-Jährige gegenüber Sky den Ausschluss der BVB-Fans in Hoffenheim und beruhigt die Fanlager der anderen Vereine.

Die Fan-Proteste gegen den DFB eskalierten in der Bundesliga zuletzt. Nach Beleidigungen durch Dortmund-Anhänger gegenüber TSG-Investor Dietmar Hopp verhängte der Verband einen zweijährigen Zuschauerausschluss aller BVB-Fans in Hoffenheim. Dadurch wurde Hopp zur Zielscheibe. Auch Anhänger anderer Klubs drückten ihren Unmut über Kollektivstrafen durch Anfeindungen gegen den Mäzen aus.

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Lorenz: "Es lag in den Händen der Dortmunder"

Im exklusiven Interview mit Sky erklärt der oberste DFB-Richter Hans E. Lorenz nun, wie es zu der harten Strafe, die eine Ausnahme bleiben soll, gekommen ist. "Wir haben immer nur mit Geldstrafen reagiert. Lediglich in der Angelegenheit Borussia Dortmund in Hoffenheim haben wir, und das schon vor anderthalb Jahren, einen Teilausschluss ausgesprochen. Diesen haben wir auch noch zur Bewährung ausgesetzt, was eine Handreichung gegenüber den Fans von Borussia Dortmund war, nachdem zuvor schon zig Geldstrafen nicht gefruchtet haben", erklärt Lorenz die Grundlage für das Urteil.

Dass die Dortmunder nun wirklich länger nicht nach Hoffenheim dürfen, liege daran, dass leichtere Maßnahmen keine Wirkung gezeigt hätten: "Es lag in den Händen der Dortmunder, ob sie weitere Jahre nach Hoffenheim fahren dürfen. Sie haben sich aber nicht davon abbringen lassen, wieder Plakate gegen Dietmar Hopp zu zeigen. So sahen wir uns gezwungen, diese Bewährung zu widerrufen."

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Laut dem obersten Richter des DFB Hans Lorenz droht den Vereinen, die am Wochenende negativ aufgefallen sind, kein Zuschauerausschluss (Dauer: 37 Sekunden).

Entwarnung für Vereine von Ersttätern

Vereine, deren Anhänger am vergangenen Wochenende erstmals gegen Hopp geschossen haben, drohe wegen Erstverstoßes noch keine härtere Strafe. Lorenz beruhigt: "Weil es das erste Mal ist, dass diese Vereine in Sachen Hopp zur Erscheinung getreten sind, droht mit Sicherheit kein Zuschauerausschluss. Aber Geldstrafen."

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Allgemein strebe der DFB "keine Abkehr unserer Linie" an. Bei wiederholtem Fehlverhalten sehe sich der Verband jedoch dazu gezwungen, härtere Urteile als Geldstrafen zu verhängen. Namentlich "Zuschauerausschluss, Punktabzug, Platzsperre oder der Ausschluss aus einem Wettbewerb", erklärt Lorenz.

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