Nach Gelb-Rot-Ärger um Petersen: DFB fällt Urteil
Sperre bleibt bestehen
05.04.2018 | 10:22 Uhr
Torjäger Nils Petersen vom Bundesligisten SC Freiburg ist mit seinem Protest gegen seinen Platzverweis vom vergangenen Samstag gescheitert.
Das Sportgericht des DFB hat in mündlicher Verhandlung den Einspruch des 29 Jahren alten Stürmers gegen seinen Platzverweis im Bundesligaspiel der Breisgauer bei Schalke 04 (0:2) verworfen.
Umstrittener Platzverweis für Petersen: Was war passiert?
Petersen hatte in der 64. Spielminute zunächst die Gelbe Karte und in der 67. Minute dann die Gelb-Rote Karte von Schiedsrichter Tobias Stieler (Hamburg) erhalten. Die Krux: Als Stieler die Gelbe Karte zückte, stand Petersen mit dem Rücken zu ihm. Der Freiburg-Profi begründete seinen Einspruch folglich damit, dass er die erste Verwarnung gar nicht mitbekommen habe.
DFB-Urteil: Kein Irrtum des Schiedsrichters
Das sah das Sportgericht anders. "Die Annullierung einer Gelb-Roten Karte ist nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB nur bei einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters möglich. In diesem Fall lag allerdings ein offensichtlicher Irrtum des Spielers vor, nicht ein solcher des Unparteiischen", begründete der Sportgerichts-Vorsitzende Hans E. Lorenz das Urteil.
Damit steht fest: Die Gelb-Rote Karte und die daraus resultierende automatische Sperre für das Kellerduell der Freiburger am kommenden Samstag gegen den VfL Wolfsburg bleiben bestehen. (sid)