Zum Inhalte wechseln

Stadion-Kletterer in Dortmund könnte hohe Geldstrafe bekommen

Stadion-Kletterer von Dortmund droht harte Strafe

Der Stadion-Kletterer in Dortmund könnte eine saftige Geldstrafe bekommen.
Image: Der Stadion-Kletterer in Dortmund könnte eine saftige Geldstrafe bekommen.  © Imago

Der Stadion-Kletterer von Dortmund muss für den durch ihn ausgelösten Polizeieinsatz eventuell bezahlen.

Möglich macht das eine Gebührenordnung, die das Land Nordrhein-Westfalen erst im vergangenen Sommer eingeführt hatte. "Das Polizeipräsidium Dortmund prüft aktuell, ob in diesem Fall Kosten berechnet werden können", so ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Während des deutschen Achtelfinals bei der Fußball-EM gegen Dänemark (2:0) war am Samstagabend ein Mann aus Osnabrück unter dem Dach des Dortmunder Stadions gesichtet worden. Die Polizei überwachte ihn bis Spielende, schließlich holte ein Spezialeinsatzkommando den 21-Jährigen aus der Dachkonstruktion.

Bitte verwende den Chrome-Browser, um unseren Videoplayer mit optimaler Leistung nutzen zu können!

EM 2024, Achtelfinale: Die deutsche Mannschaft hat sich unbeirrt von einer 25-minütigen Gewitter-Unterbrechung erstmals seit 2016 in das Viertelfinale eines großen Turniers gekämpft. Die deutsche Elf bezwang Dänemark mit 2:0.

Bis zu 50.000 Euro Strafe drohen

Am Tag nach dem Vorfall hatte die Polizei mitgeteilt, dass der junge Mann "wie bereits an anderen Orten in Deutschland" auf dem Dach des Stadions Fotos aufnehmen wollte. "Zu keinem Zeitpunkt bestand für andere Menschen im Stadion eine Gefahr. Die Dortmunder Polizei schließt derzeit eine politische Motivation aus", so die Ermittler. Konkrete Auswirkungen auf den Spielablauf oder die Abreise nach der Partie hatten die Ereignisse nicht.

Das Land NRW hatte im vergangenen August im Zuge der Debatte um Kosten durch Polizeieinsätze wegen sogenannter Klimakleber eine Gebührenordnung eingeführt, in der verschiedenste Szenarien erfasst sind. Darunter auch die "Rettung oder Bergung von Personen, wenn die den Einsatz veranlassende Gefahr vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihnen herbeigeführt worden ist." Abgerechnet wird nach Zeit und Aufwand, die Gebühren können bis zu 50.000 Euro betragen.

dpa

Mehr dazu

Alle weiteren wichtigen Nachrichten aus der Sportwelt gibt es im News Update nachzulesen.