UEFA bestätigt: Neuerungen bei Auswechslungen und Wintertransfers

Termin schon festgezurrt

Ab der kommenden Saison darf in der Champions League ein viertes Mal gewechselt werden.
Image: Ab der kommenden Saison darf in der Champions League ein viertes Mal gewechselt werden.  © DPA pa

In den K.o.-Spielen der Champions League und der Europa League dürfen die Teams ab der kommenden Saison im Falle einer Verlängerung eine vierte Auswechslung vornehmen.

Das gab die UEFA am Dienstag bekannt. Dazu dürfen bei den Endspielen der europäischen Klub-Wettwettbewerbe sowie im Super Cup künftig 23 statt 18 Spieler zum Kader gehören.

Das International Football Association Board (IFAB) hatte die vierte Auswechslung Anfang März offiziell in die Fußballregeln aufgenommen. Vorausgegangen war der Entscheidung, die auch für die WM in Russland (14. Juni bis 15. Juli) gilt, eine zweijährige Testphase in mehr als einem Dutzend Wettbewerben. Seit Ende 2016 gilt die Regelung beispielsweise bereits im DFB-Pokal.

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Zudem hat die UEFA die Regeln für Einsätze von Winterzugängen in der Champions League und der Europa League gelockert. Ab der kommenden Saison können drei Spieler uneingeschränkt auflaufen, auch wenn sie vor der Winterpause für ihr jeweiliges Ex-Team bereits in einem der Wettbewerbe gemeldet waren.

Die bisherige Regelung sah vor, dass nur ein Spieler für Europa-Einsätze nachgemeldet werden konnte, der schon in der Hinrunde für ein anderes Team in der Champions League oder Europa League spielberechtigt war.

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Weitere Neuerung: Bei den Finalpartien der europäischen Club-Wettbewerbe dürfen 23 Spieler in den Kader berufen werden. Bislang durften nur 18 Akteure im Aufgebot stehen. (sid)