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1. FC Köln will Einspruch einlegen: Das sagt das Regelwerk

Nach Video-Ärger in Dortmund

Der 1. FC Köln will Protest einlegen.
Image: Der 1. FC Köln will Protest einlegen.  © Getty

Der 1. FC Köln hat Einspruch gegen die Spielwertung des Duells bei Borussia Dortmund (0:5) angekündigt. "Wir werden das Spielprotokoll nicht freigeben und umgehend Protest einlegen", sagte Manager Jörg Schmadtke am Sonntagabend.

Die Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) erlaubt bei einem Regelverstoß des Schiedsrichters diesen Einspruch. Über den Einspruch entscheidet in erster Instanz das Sportgericht, als Berufungsinstanz das Bundesgericht. Paragraph 17 sieht Folgendes vor:

1. Einsprüche (...) müssen innerhalb von zwei Tagen nach Ablauf des Tages, an dem das Spiel stattgefunden hat, bei der DFB-Zentralverwaltung schriftlich eingelegt und in kurzer Form begründet werden. In besonderen Fällen kann der Spielausschuss/Ligaverband die Einspruchsfrist abkürzen. Der Einspruch kann nur mit Zustimmung des DFB-Kontrollausschusses zurückgenommen werden. Einspruchsberechtigt sind die Vereine bzw. Tochtergesellschaften der an einem Spiel beteiligten Mannschaften, bei Spielen von Verbandsmannschaften die jeweiligen Mitgliedsverbände.

Video-Ärger! Köln will Protest einlegen
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Borussia Dortmund fegt den 1. FC Köln mit 5:0 vom Platz - aber ein Tor sorgt noch nach der Partie für riesen Wirbel.

2. Einsprüche gegen die Spielwertung können unter anderem mit folgender sachlicher Begründung erhoben werden:

a) Mitwirkung eines nicht spiel- oder einsatzberechtigten Spielers bei der gegnerischen Mannschaft.

b) Schwächung der eigenen Mannschaft durch einen während des Spiels eingetretenen Umstand, der unabwendbar war und nicht mit dem Spiel und einer dabei erlittenen Verletzung im Zusammenhang steht.

Dortmund überrollt Köln
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Borussia Dortmund ist wieder Tabellenführer. Der BVB lässt dem 1. FC Köln vor eigenem Publikum nicht den Hauch einer Chance.

c) Regelverstoß des Schiedsrichters, wenn der Regelverstoß die Spielwertung als verloren oder unentschieden mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat.

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d) Mitwirkung eines gedopten Spielers

e) Spielmanipulation

Wird auf Spielwiederholung erkannt, ist das Spiel grundsätzlich am gleichen Ort neu auszutragen.

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