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2. Bundesliga: DFB-Gericht spricht Strafe für Hansa Rostock aus

Mit Toiletten-Auflage: DFB gibt Hansa-Strafe nach St. Pauli-Vorfall bekannt

Nach den Ausschreitungen auf St. Pauli hat Hansa Rostock vom DFB-Sportgericht eine Strafe plus weitere Auflagen erhalten.
Image: Nach den Ausschreitungen auf St. Pauli hat Hansa Rostock vom DFB-Sportgericht eine Strafe plus weitere Auflagen erhalten.  © Imago

Zweitligist Hansa Rostock ist wegen des Einsatzes von Pyrotechnik und wegen schwerer Verwüstungen durch seine Fans mit einer empfindlichen Geldstrafe und Auflagen belegt worden.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sprach am Freitag eine Sanktion in Höhe von 150.000 Euro aus, bis zu 50.000 Euro davon kann Hansa für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden.

Im Rahmen des Ligaspiels auf St. Pauli im Februar (0:1) hatten Rostocker Fans eine große Menge an Pyrotechnik und Raketen gezündet, beide Halbzeiten konnten dadurch erst mit Verspätung angepfiffen werden. Darüber hinaus zerstörten mitgereiste Fans die beiden Toilettenanlagen im Gästebereich fast vollständig und legten dort zwei Brände. Zudem warfen sie Keramikteile aus den Toiletten auf Ordner und in einen angrenzenden Heimblock. Ein Ordner musste mit einer Platzwunde ins Krankenhaus, ein heimischer Fan wurde von einem Böller an der Schulter verletzt.

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Rostock erhält kuriose Auflagen

Die Rostocker müssen nun mehrere Auflagen erfüllen. So muss Hansa bis zum Hinrunden-Ende der kommenden Saison bei allen Auswärtsspielen mindestens sechs eigene Ordner insbesondere zum Schutz der sanitären Anlagen mitnehmen. Für alle Liga- und Pokalspiele beim FC St. Pauli gilt diese Auflage sogar bis Ende der Spielzeit 2024/2025. Eintrittskarten für alle Spiele auf St. Pauli dürfen bis dahin zudem nur an Rostocker Vereinsmitglieder im Einzelverkauf abgegeben werden. Hansa hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

SID

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