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50+1-Regel: DFL lehnt Kind-Antrag ab - Hannover reagiert

Keine Sondergenehmigung bei Hannover 96

Der Ausnahmeantrag von Martin Kind wurde abgelehnt.
Image: Der Ausnahmeantrag von Martin Kind wurde abgelehnt.  © DPA pa

Das Präsidium der Deutschen Fußball Liga (DFL) hat den Antrag von Hannover 96 und Klubpräsident Martin Kind auf Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel einstimmig abgelehnt. Das teilte die DFL am Mittwoch mit. Wenig später reagiert Hannover 96 mit einer Stellungname.

Das Präsidium der Deutschen Fußball Liga (DFL) hat den Antrag von Hannover 96 und Klubpräsident Martin Kind auf Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel einstimmig abgelehnt. Das teilte die DFL am Mittwoch mit. Kind sei es damit nach den Verbandsregeln nicht möglich, die Mehrheit der Anteile an der "Hannover 96 Management GmbH" zu übernehmen.

Das Gremium hatte sich in den vergangenen Monaten eingehend mit der Thematik befasst. In der abschließenden Bewertung kam das DFL-Präsidium zu dem Ergebnis, dass das Kriterium der "erheblichen Förderung" als Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme von der 50+1-Regel nicht erfüllt ist. Für Hannover 96 besteht nach dem Beschluss die Möglichkeit zur Anrufung des Ständigen Schiedsgerichts der Lizenzligen.

"Das Präsidium hat sich die Entscheidung alles andere als leicht gemacht. Mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz hat das Präsidium als zuständiges Gremium konsequent die Satzung angewendet", erklärte DFL-Präsident Reinhard Rauball.

Hannover kündigt juristische Schritte an

Zudem hat die DFL beim Bundeskartellamt einen Prüfantrag gestellt, der Klarheit bezüglich kartellrechtlicher Bedenken gegen die 50+1-Regel bringen soll. Rauball: "Dies ist unabhängig vom aktuellen Präsidiumsbeschluss über den Ausnahmeantrag von Hannover 96 und Martin Kind erfolgt."

Hannover 96 reagierte auf die Entscheidung der DFL mit Unverständnis. "Die Entscheidung des DFL-Präsidiums ist unverständlich und offensichtlich rechtsirrig. Wir können nicht nachvollziehen, welche Grundlagen das DFL-Präsidium dabei geleitetet haben.

Wir sind überzeugt, die satzungsgemäßen Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung rechtlich sicher und vollständig nachgewiesen zu haben. Unserer Meinung nach ist die Ablehnung unseres Antrags satzungswidrig erfolgt. Wir halten noch einmal fest, dass der Ausnahme-Antrag, der gemeinsam von Hannover 96 e.V., Hannover 96 KGaA und Herrn Kind gestellt wurde, auf der Basis der bestehenden 50+1-Regel erfolgte und diese nicht infrage gestellt hat.

Hannover 96 machte lediglich die gleichen Rechte geltend, die dem VfL Wolfsburg, Bayer Leverkusen und 1899 Hoffenheim bereits gewährt wurden", so heißt es in einem offiziellen Statement der Niedersachsen auf ihrer Homepage.

Man wolle nun alle notwendigen und rechtlichen Schritte einleiten.

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