Der Portugiese muss demnach die von Juve geforderten 9,7 Millionen Euro nicht zurückzahlen.
Der Richter erklärte sämtliche Einwände des Rekordmeisters für unbegründet. In dem Verfahren ging es um Gehaltszahlungen, die während der Corona-Pandemie in der Saison 2020/21 aufgeschoben worden waren. Ronaldo stand von 2018 bis 2021 bei Juventus unter Vertrag.
Juve-Argumentation greift nicht
Viele Profifußballer verzichteten während der Pandemie auf ihr Gehalt oder auf Teile davon. Die Turiner hatten argumentiert, Ronaldo habe freiwillig auf fast zehn Millionen Euro verzichtet. Dieser Darstellung folgte das Gericht jedoch nicht. Juventus muss nun zudem die Kosten des Berufungsverfahrens in Höhe von rund 50.000 Euro tragen. Laut Gazzetta dello Sport prüft der Klub dennoch, ob weitere rechtliche Schritte möglich sind.
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