Zum Inhalte wechseln

Beleidigung gegen Hopp: Geldstrafe für Köln-Fan

Nach Schmähungen gegen Hoffenheims Mäzen

Dietmar Hopp hat vor dem Gericht Erfolg mit einer Anzeige wegen Beleidigung gegen seine Person.
Image: Dietmar Hopp hat vor dem Gericht Erfolg mit einer Anzeige wegen Beleidigung gegen seine Person.  © Getty

Ein Kölner Anhänger wurde wegen Beleidigung des Hoffenheimer Mäzens Dietmar Hopp zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt.

Im April 2017 war ein Fan des 1. FC Köln an Schmähungen gegen Dietmar Hopp beteiligt. Der 30-Jährige hat während der Partie seiner Geißböcke bei der TSG Hoffenheim ein Plakat mit der Aufschrift "Dietmar, morgen ins Maritim, dein Vater wäre stolz" gezeigt.

Das Transparent spielte auf einen Parteitag der AfD an. Darüberhinaus wurde der 78-Jährige als Karikatur mit einer Prostituierten abgebildet. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht deuten diese Aktionen als gezielte Beleidigungen. Hopp hatte nach dem Duell Anzeige erhoben.

FC Bayern verurteilt Anfeindungen gegen Hopp
FC Bayern verurteilt Anfeindungen gegen Hopp

Der FC Bayern München hat die Anfeindungen gegen den TSG-Hoffenheim-Mehrheitseigner Dietmar Hopp am vergangenen Samstag im Heimspiel gegen Borussia Dortmund verurteilt und einen Appell an den deutschen Fußball gerichtet.

Bayern verurteilt Anfeindungen gegen Hopp

Hoffenheims Mäzen wurden jüngst auch gegen den BVB Anfeindungen entgegengebracht: Unmittelbar vor dem Anpfiff der Bundesligapartie am Samstag (1:1) hatten die Zuschauer im Dortmunder Auswärtsblock ein riesiges Banner entrollt, auf dem TSG-Mehrheitseigner Hopp auf einem Foto in einem roten Fadenkreuz zu sehen war.

Unterstützung bekommt Hopp vom Rekordmeister FC Bayern: "Die ungeheuerlichen und völlig deplatzierten Anfeindungen gegen Dietmar Hopp in deutschen Fußballstadien haben am vergangenen Wochenende einen erschütternden Höhepunkt erfahren", teilte der FC Bayern in einem Schreiben, das von Vorstands-Boss Karl-Heinz Rummenigge und Präsident Uli Hoeneß unterzeichnet war, mit.

Mehr Fußball

Mehr zum Autor Peter Bielefeldt

Weiterempfehlen: