Drewes von Gegenstand getroffen! Wie läuft der Bochum-Einspruch ab?

In Berlin wird Bochums Torwart Patrick Drewes von einem Gegenstand am Kopf getroffen. Die Bochumer werden weitere Schritte unternehmen. Wie läuft das ab?

Der VfL Bochum wird nach dem Wurf eines Gegenstands auf Torwart Patrick Drewes Einspruch gegen die Wertung des Bundesliga-Spiels beim 1. FC Union Berlin (1:1) einlegen.

Die Partie war kurz vor Ende für mehr als 25 Minuten unterbrochen, nachdem VfL-Torwart Patrick Drewes von einem Gegenstand aus dem Union-Block getroffen worden war. Die Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes sieht vor, dass ein Einspruch gegen die Wertung von Bundesligaspielen innerhalb von zwei Tagen nach dem betroffenen Spieltag schriftlich begründet eingereicht werden muss.

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Als Schiedsrichter der Partie zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum begründet Martin Petersen seine Entscheidung zur Spielfortsetzung und erklärt die Lage aus seiner Sichtweise.

Ein möglicher Grund für einen Einspruch, der in der Ordnung aufgeführt ist, ist die "Schwächung der eigenen Mannschaft durch einen während des Spiels eingetretenen Umstand". Dieser müsse unabwendbar gewesen sein und dürfe nicht mit dem Spiel und einer dabei erlittenen Verletzung im Zusammenhang stehen.

Drewes auf dem Weg ins Krankenhaus

Drewes hatte in Berlin nicht mehr weiterspielen können und wurde für die verbleibenden Minuten von Stürmer Philipp Hofmann ersetzt. Der Torwart war nach Vereinsangaben nach der Partie auf dem Weg ins Krankenhaus.

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Im Sky Interview erklärt Bochums Geschäftsführer Ilja Kaenzig warum seiner Meinung nach das Spiel gegen Union Berlin hätte abgebrochen werden müssen. Er berichtet zudem, dass der Verein am Montag Einspruch einlegen wird.

Laut Ordnung muss innerhalb der Einspruchsfrist eine Gebühr von 500 Euro an den DFB eingezahlt werden. Andernfalls sei der Einspruch unwirksam. In erster Instanz entscheidet laut Ordnung das Sportgericht. Wird auf Spielwiederholung erkannt, ist das Spiel demnach grundsätzlich am gleichen Ort neu auszutragen.

dpa

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