Bundesligist 1. FC Köln ist mit seiner Berufung gegen zwei zuvor vom DFB-Sportgericht verhängte Geldstrafen in Gesamthöhe von 177.200 Euro gescheitert.
Das Bundesgericht des DFB wies den Einspruch der Domstädter am Dienstag als unbegründet zurück. Davon könne der FC eine Summe von bis zu 59.000 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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Für die Partie in Berlin wurde eine Geldstrafe von 60.000 Euro verhängt, für die Partie in Stuttgart eine von 117.200 Euro.
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