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Der 1. FC Köln darf Krawallmacher zur Kasse bitten

FC hat Anspruch auf Schadensersatzzahlung

Der Anhänger des 1. FC Köln muss für den Wurf eines Knallkörpers eine hohe Strafe begleiben.
Image: Ein Anhänger des 1. FC Köln muss für den Wurf eines Knallkörpers eine hohe Strafe begleichen.  © DPA pa

1. FC Köln hat im Rechtsstreit mit einem Krawallmacher nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) Anspruch auf eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 20.340 Euro.

Dies entschied der BGH am Donnerstag, nachdem er sich ausführlich mit dem Fall vom 9. Februar 2014 befasst hatte. Ursprünglich hatte der Verein 30.000 Euro verlangt.

"Nachdem der BGH bereits im September 2016 in unserem Sinne geurteilt und grundsätzlich die Zulässigkeit von Regressen gegen die Verursacher von Verbandsstrafen festgestellt hatte, gibt das heutige Urteil uns nun auch bei der Berechnung der Höhe von Regressforderungen die erhoffte Rechtssicherheit", teilte der Verein zur Sache mit.

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Knallkörper gegen Paderborn gezündet

Im Zweitligaspiel der Kölner gegen den SC Paderborn hatte der Beschuldigte einen Knallkörper gezündet, was unter anderem zu einer vom Verein zu zahlenden Verbandsstrafe geführt hatte. Über mehrere Instanzen war der Sachverhalt beim Oberlandesgericht Köln gelandet, der den Beschuldigten am 9. März 2017 zur Zahlung verurteilt hatte. Die Höhe des Betrags bestätigte nun der BGH. (sid)

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