Regen-Chaos in Saarbrücken: So geht es jetzt im DFB-Pokal weiter
08.02.2024 | 14:26 Uhr
Das letzte Pokal-Viertelfinale zwischen dem 1. FC Saarbrücken und Borussia Mönchengladbach musste nach heftigen Regenfällen abgesagt werden. Skysport.de klärt auf, wie es um den Nachholtermin steht und wie die Auslosung der Halbfinals nun ablaufen wird.
Wenige Minuten vor dem geplanten Anpfiff am Mittwochabend verkündeten die Offiziellen die Entscheidung: Aufgrund von starken Regenfällen und den damit verbundenen Wassermassen auf dem Spielfeld, musste die Pokalpartie in Saarbrücken abgesagt werden. Damit bleibt zunächst offen, wer der letzte Halbfinalteilnehmer sein wird. Wie der DFB nach der Absage verlauten ließ, wird man "in Abstimmung mit beiden Mannschaften schnellstmöglich einen Nachholtermin bekanntgeben".
Da beide Teams international nicht vertreten sind, dürfte ein solcher Ausweichtermin jedoch nicht allzu schwer zu finden sein. Dieser dürfte bereits in den kommenden Wochen an einem Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag stattfinden. Definitiv fest steht schon, dass der Nachholtermin der Pokal-Partie vor den Halbfinals stattfinden muss, diese sind am 2. & 3. April (live bei Sky) angesetzt.
Vor der Absage hatten Helfer über Stunden versucht, das Spielfeld mithilfe von Laubbläsern von den Wassermassen zu befreien. Wie Schiedsrichter Florian Badstübner erklärte, war die Absage des Viertelfinals aufgrund des Verletzungsrisikos für die Spieler jedoch unumgänglich. "Wenn man den Platz sieht, da kann man nicht drauf spielen. Das Verletzungsrisiko war mir zu groß. Der Platz ist in einem desaströsen Zustand."
Die Auslosung des DFB-Pokalhalbfinals wird von der Regen-Absage nicht tangiert. Sie findet wie geplant am Samstagabend statt (23:00 Uhr im ZDF). Im Lostopf sind Bayer 04 Leverkusen, Fortuna Düsseldorf, der 1. FC Kaiserslautern und das Doppellos (Saarbrücken/Mönchengladbach). Sollte die Ziehung ein Auswärtsspiel für die Saarbrücken-Gladbach-Kugel ergeben, würde Saarbrücken im Falle eines Erfolgs über die Borussia nachträglich noch Heimrecht bekommen.
Das abgesagte Viertelfinale kann theoretisch in einem anderen Stadion nachgeholt werden. Nach dpa-Informationen strebt dies der DFB aber nicht an.
In den Durchführungsbestimmungen der DFB-Spielordnung ist in Paragraf 7 geregelt: "War ein gemeldetes Spielfeld wiederholt nicht bespielbar, so soll der Spielleiter die Spiele auf einem neutralen Platz austragen lassen."
Mehr zu den Autoren und Autorinnen auf skysport.de/ SID / dpa
Alle weiteren wichtigen Nachrichten aus der Sportwelt gibt es im News Update nachzulesen.