Hannover 96 droht trotz möglichem Aufstieg der Lizenzentzug
Fassungslosigkeit rund um Hannover 96. Der Zweitligist führt seit Monaten einen Eiertanz auf, der im Lizenzentzug gipfeln könnte.
04.03.2025 | 15:33 Uhr
Hannover 96 kommt nicht zur Ruhe. Beim Zweitligisten geht es drunter und drüber und es könnte im kompletten Chaos enden. Eine kommentierende Analyse.
Natürlich ist schon diversen deutschen Profi-Fußball-Klubs die Lizenz entzogen oder verweigert worden. Überschuldung wegen überforderter Verantwortungsträger, übermütiger Transfers oder überflüssiger Formal-Vergehen. Der Eiertanz, der bei Hannover 96 seit acht Monaten - dem Tag der Absetzung des Gesamtverantwortlichen Martin Kind - aufgeführt wird, hat aber nochmal eine völlig neue Qualität der Fahrlässigkeit entwickelt. Und Fassungslosigkeit heraufbeschworen.
Weil die vier Mitglieder des Aufsichtsrates aus zwei völlig unterschiedlichen ideologischen Richtungen kommen, ist eine offenbar unauflösbare Zwei-gegen-Zwei-Situation entstanden. Das Duo, das einen Kandidaten vorschlägt, kann sich sicher sein, dass das gegnerische Duo ihn durchfallen lassen wird. Wohlgemerkt: Hier sind keine Wettbewerber im Streit, die sich mit harten Bandagen einen Vorteil auf dem Markt verschaffen wollen. Für die Blockade-Politik sind Vertreter ein und derselben Organisation verantwortlich.
Einmaliger Vorgang in der deutschen Fußball-Geschichte
In dieser Form ein wohl einmaliger Vorgang in der deutschen Fußball-Geschichte. Aufsteigen wollten sie am Maschsee - jetzt dürfen sie stattdessen gar nicht mehr mitspielen. Das ist der aktuelle (!) Stand der Dinge. Ohne einen oder mehrere mandatierte Geschäftsführer kann 96 die notwendigen Lizenzunterlagen nicht einreichen. Bis zum 17. März muss das umfangreiche Papierwerk auf dem DFL-Server hochgeladen werden - noch 13 Tage Spielraum, einen zeichnungsberechtigten Boss zu installieren.
Der Unterzeichnende kann übrigens persönlich in Haftung genommen werden, wenn Fehler gefunden oder Unregelmäßigkeiten identifiziert werden. Es empfiehlt sich also, die Dokumente und Klub-Angaben sehr präzise zu prüfen, bevor sie auf die Daten-Autobahn geschickt werden.
Not-Geschäftsführer abgelehnt
Als nächster Akt der Verzweiflung und Eingeständnis der eigenen Unzulänglichkeiten ist beim Amtsgericht Hannover die Berufung eines Not-Geschäftsführers beantragt worden - damit zumindest irgendjemand formal die Lizenz zeichnen kann. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt!
"Nach dem Gesellschaftsvertrag obliegt die Bestellung von Geschäftsführern dem Aufsichtsrat. Dieser ist besetzt und grundsätzlich in der Lage, Beschlüsse zu fassen. Dies umfasst auch die zeitnahe Bestellung eines Geschäftsführers, der die Unterzeichnung und Einreichung der Lizensierungsunterlagen veranlassen kann", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.
"Ein Eingriff des Registergerichts ist somit nicht erforderlich." Aufgabe des Gerichts sei es nicht, "bei Streitigkeiten innerhalb der Gesellschaft anstelle der jeweiligen Gesellschaftsorgane für die Handlungsfähigkeit und somit Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft zu sorgen".
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