Verurteilung von Jerome Boateng wegen Körperverletzung & Beleidigung aufgehoben

Gericht hebt Urteil gegen Boateng auf

Das Urteil gegen Jerome Boateng ist vom Gericht aufgehoben worden.
Image: Das Urteil gegen Jerome Boateng ist vom Gericht aufgehoben worden.  © DPA pa

Das Verfahren gegen Fußball-Weltmeister Jerome Boateng wegen gewalttätiger Attacken auf seine Ex-Freundin entwickelt sich zu einer unendlichen Geschichte. Am Donnerstag urteilte das dritte Gericht - und das war's immer noch nicht.

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verurteilung von Jerome Boateng wegen Körperverletzung und Beleidigung aufgehoben. Es gab der Revision des Ex-Fußballnationalspielers und auch der von Staatsanwaltschaft und Nebenklage am Donnerstag statt und verwies das Verfahren an das Landgericht München I zurück. Dort muss der Prozess nun neu aufgerollt werden.

Boatengs Anwalt Leonard Walischewski hatte zuvor die Aufhebung des Urteils aus dem vergangenen Oktober gefordert. "Das Verfahren war erschütternd unfair", sagte er. "Der Angeklagte Boateng war schon endgültig verurteilt, bevor das Berufungsverfahren überhaupt begonnen hatte."

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Rechtsstreit wird noch länger

Damals war der heute 35 Jahre alte Boateng wegen Angriffen auf seine Ex-Freundin in einem Karibik-Urlaub in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10 000 Euro verurteilt worden - insgesamt 1,2 Millionen Euro.

Mit der Entscheidung des Gerichts wird ein ohnehin schon äußerst langwieriger Rechtsstreit noch länger. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine höhere Geldstrafe gegen Boateng verhängt, jedoch war die Zahl der Tagessätze nur halb so hoch - 60 Tagessätze zu je 30 000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro. Ab mehr als 90 Tagessätzen gelten Verurteilte als vorbestraft.

Boateng, der lange für die deutsche Nationalmannschaft und den FC Bayern München gespielt hat, wurde im Juni von seinem jüngsten Verein, dem französischen Erstligisten Olympique Lyon, verabschiedet und ist derzeit vereinslos.

dpa

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