Wehen Wiesbaden legt Einspruch gegen Wertung der Partie gegen Dresden ein

Wegen Videobeweis: Wehen legt Einspruch ein

Zweitligist SV Wehen Wiesbaden erkennt die Wertung des Spiels am Freitag bei Dynamo Dresden (0:1) nicht an und hat Einspruch beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) eingelegt.

Die Hessen monieren einen aus ihrer Sicht regelwidrigen Einsatz des Videobeweises. Stein des Anstoßes ist die vermeintliche Führung der Gäste durch Manuel Schäffler in der 26. Minute.

Bitte verwende den Chrome-Browser, um unseren Videoplayer mit optimaler Leistung nutzen zu können!

Rüdiger Rehm spricht auf der Pressekonferenz über den Einsatz des Videoschiedsrichters. (Videolänge: 2:31 Minuten)

Der Treffer wurde nach Intervention des Video-Assistenten zurückgenommen, weil der Ball zehn Sekunden zuvor bei einem Angriff der Dresdner auf der anderen Seite des Spielfelds im Toraus war. Schiedsrichter Martin Petersen (Stuttgart) hatte das Spiel weiterlaufen lassen.

DFB wartet auf detaillierte Begründung

Der DFB hat Wehen nun Zeit eingeräumt, um den Einspruch detailliert zu begründen. Das zuständige DFB-Sportgericht "wird dann zu gegebener Zeit über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden".

In Sachen Stefan Aigner hat Wehen Wiesbaden dagegen seinen Einspruch gegen die Sperre des Mittelfeldspielers zurückgezogen. Aigner war Anfang November im Spiel gegen den Hamburger SV vom Platz geflogen. Seine Sperre über drei Partien bleibt somit bestehen.

Mehr Fußball

Sport-Informations-Dienst (SID)

Mehr Geschichten