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DFB-Bundesgericht annulliert Platzverweis gegen Petersen

Erste Gelbe Karte unwirksam

Petersen meckert weiter und fliegt mit Gelb-Rot vom Platz. Der Angreifer versteht die Welt nicht mehr.
Image: Petersen meckert weiter und fliegt mit Gelb-Rot vom Platz. Der Angreifer versteht die Welt nicht mehr.  © Sky

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Gelb-Rot-Sperre von Freiburgs Torjäger Nils Petersen aufgehoben.

Die zweite Instanz der DFB-Gerichtsbarkeit kassierte damit die Entscheidung des Sportgerichts, das den Protest am Mittwoch abgewiesen hatte. Petersen (13 Saisontore) ist damit am Samstag (ab 13:00 Uhr live auf Sky und im Liveblog auf skysport.de) gegen den VfL Wolfsburg spielberechtigt.

DFB ermittelt gegen Streich
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Freiburg-Trainer Christian Streich bekommt wohl noch Ärger mit dem DFB. Nach seinem Ausraster während der Partie gegen den FC Schalke 04 hat der DFB-Kontrollausschuss Ermittlungen gegen den 52-Jährigen eingeleitet.

Der 29-Jährige hatte am vergangenen Wochenende während der Partie bei Schalke 04 (0:2) in der 64. Spielminute zunächst die Gelbe Karte und in der 67. Minute die Gelb-Rote Karte von Schiedsrichter Tobias Stieler (Hamburg) erhalten. Der Einspruch wurde von Petersen damit begründet, dass er die erste Verwarnung gar nicht mitbekommen habe, weil sie in seinem Rücken gezeigt worden sei. Das DFB-Bundesgericht folgte dieser Argumentation.

Erste Gelbe Karte unwirksam

"Die erste Gelbe Karte gegen Nils Petersen in der 64. Minute wurde nicht ordnungsgemäß erteilt. Daher hat sie mangels Kundgabe auch keine Wirkung erlangt", sagte der Bundesgerichts-Vorsitzende Achim Späth: "Die Gelbe Karte wurde in seinem Rücken gezeigt. Es ist nach Ansicht des Bundesgerichts unstrittig, dass der Schiedsrichter den Spieler ordnungsgemäß verwarnen wollte, Nils Petersen dies aber nicht wahrgenommen hat. Damit wurde die Gelbe Karte nicht rechtswirksam. Eine solche 'stille Verwarnung' kann keine Grundlage für einen späteren Platzverweis sein." (sid)

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