DFB-Sportgericht erklärt Mindestsperre für Mats Hummels nach Notbremse
DFB erklärt: Darum wird Hummels nicht länger gesperrt
14.12.2023 | 19:18 Uhr
Mats Hummels ist für seine Notbremse im Bundesligaspiel gegen RB Leipzig (2:3) mit der Mindestsperre von einer Partie davongekommen. Warum wurde der 34-Jährige nicht länger gesperrt?
Denn für eine Notbremse "bei der 'Verhinderung einer offensichtlichen Torchance durch ein Foulspiel ohne anschließenden Torerfolg' wird im Normalfall eine Sperre von zwei Spielen verhängt, da der Torerfolg erfolgreich verhindert wurde", wie es beim DFB heißt. Dennoch fehlt Hummels dem BVB lediglich im Auswärtsspiel beim FC Augsburg (Samstag, ab 14 Uhr LIVE & EXKLUSIV auf Sky). Der Grund für die andere Handhabe im Fall Hummels liegt an den Umständen der Roten Karte. Das teile das DFB-Sportgericht Sky auf Nachfrage mit.
Der Innenverteidiger hatte nach seinem Foul an RB-Stürmer Lois Openda zunächst die Gelbe Karte gesehen, da Schiedsrichter Sven Jablonski das Foul innerhalb des Strafraums sah. Nachdem sich der VAR eingeschaltet hatte und Jablonski sich die Szene am Monitor anschaute, änderte er seine Entscheidung. Der Unparteiische verlegte das Foul knapp außerhalb des Sechszehners. Daher nahm er sowohl den Elfmeter als auch die Gelbe Karte zurück - stattdessen entschied Jablonski auf Freistoß für Leipzig und Rot für Hummels.
Hummels' Notbremse ein "Sonderfall"
"Im Fall Hummels hat das DFB-Sportgericht die Mindeststrafe verhängt, da Zweifel an der faktischen Grundlage der gegen den Spieler verhängten Roten Karte bestanden haben. Es konnte nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Einsatz des Spielers bereits innerhalb des Strafraumes erfolgte und damit die zunächst getroffene Entscheidung auf Strafstoß richtig gewesen ist. In diesem Fall hätte der Spieler zu Recht die Gelbe Karte - und damit auch keine Sperrstrafe - erhalten", heißt es in der Erklärung.
Die Aktion des Dortmunder Innenverteidigers fällt unter die Kategorie "atypische beziehungsweise fahrlässige Notbremsensituation". Aufgrund der Gesamtumstände sehe das DFB-Sportgericht diese Notbremse als einen "Sonderfall" in dieser Kategorie an und verhängte daher für das Foulspiel die "Mindeststrafe für ein unsportliches Verhalten". In vergleichbaren Fällen in der jüngeren Vergangenheit rückte das DFB-Sportgericht ebenfalls von der üblichen Sperre von zwei Spielen ab.
Alle weiteren wichtigen Nachrichten aus der Sportwelt gibt es im News Update nachzulesen.