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FC Bayern darf nach Urteil Tickets sperren

Oberlandesgericht München hat entschieden

Beim FC Bayern München wird Fans, die Tickets über einen Zweitmarkt gekauft haben, der Zutritt in die Allianz Arena verweigert.
Image: Beim FC Bayern München wird Fans, die Tickets über einen Zweitmarkt gekauft haben, der Zutritt in die Allianz Arena verweigert.  © Getty

Das Oberlandesgericht München (OLG) hat entschieden! Der FC Bayern München darf Tickets sperren, die Fans auf einen Zweitmarkt erworben haben.

Am Donnerstag hatte das Oberlandesgericht München die Berufung eines Tickethändlers zurückgewiesen und damit einer Unterlassungsklage gegen den FC Bayern nicht Recht gegeben.

Der hauptberufliche Ticketverkäufer hatte in der Vergangenheit Fußball-Tickets erworben und diese zu einem höheren Preis weiterverkauft. Der Deutsche Rekordmeister hatte einen Käufer der entsprechenden Karten den Zugang zur Allianz Arena verweigert.

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Händler fordert Unterlassung einer Sperrung

Daraufhin forderte der Händler, die von ihm verkauften Tickets zukünftig nicht zu sperren und den Käufern den Zugang zum Stadion zu gewähren.

Er rechtfertige sein Handeln damit, dass er innerhalb seines Geschäftsmodells niemals direkt beim FC Bayern Tickets gekauft habe, sondern auf einem anderen Weg an diese gekommen sei. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des FC Bayern, die bei Weiterverkäufen von Tickets Zugangsverbote und Sperren vorsehen, würden damit bei seinen Kunden nicht greifen.

Diese hätten nämlich kein Geschäft bzw. Kaufvertrag mit dem Verein geschlossen. Die AGB würden nur bei Fans greifen, die direkt beim FC Bayern die Eintrittskarten kaufen, argumentiert der Händler.

Letzte Entscheidung noch nicht gefallen

Trotz des Urteils des OLG scheint noch kein Ende in der Causa gefunden zu sein. Der Händler ließ direkt nach dem Urteil wissen, dass er erneut in Berufung gehen wird. Gegen das Urteil könnte er Rechtsmittel am OLG einlegen.

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